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Ein EU-Aufzugsmonteur, der das Angebot eines neuen Lieferanten für fortschrittliche Fangvorrichtungen überprüft, bleibt normalerweise bei einer Zeile stehen: „CE-Kennzeichnung inbegriffen.“ Bei Sicherheitskomponenten gemäß der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU entscheidet diese Zeile darüber, ob die Komponente legal in den Europäischen Wirtschaftsraum gelangen, auf einem Typenschild erscheinen und in der technischen Akte eines Aufzugs dokumentiert werden kann. Seit 1999 muss jeder Aufzug und jedes Sicherheitsbauteil gemäß Anhang III, das in der EU auf den Markt gebracht wird, das CE-Zeichen tragen. Für einen Komponentenhersteller außerhalb Europas besteht die eigentliche Aufgabe nicht darin, das Symbol anzubringen. Es wird ein Konformitätsbewertungspfad erstellt, der ein Audit durch eine benannte Stelle und eine Marktüberwachung übersteht. Für einen Hersteller wie Shanghai Liftech Aufzugszubehör Co., Ltd. gilt der gleiche Weg, unabhängig davon, ob es sich bei der Komponente um eine Fangvorrichtung, einen Geschwindigkeitsbegrenzer oder einen Ölpuffer handelt.
Die CE-Kennzeichnung für Aufzüge ist seit 1999 für jedes in der EU auf den Markt gebrachte Sicherheitsbauteil gemäß Anhang III obligatorisch.
Die CE-Kennzeichnung für Aufzüge ist die Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Anhang I der EU-Richtlinie 2014/33/EU erfüllt, die durch europäische Konformitätsbewertungsverfahren ergänzt wird.
Das CE-Zeichen ist eine rechtliche Aussage und kein Qualitätssiegel. Der Hersteller platziert es, nachdem er einen Konformitätsbewertungsprozess abgeschlossen, eine technische Akte erstellt und eine unterzeichnete Konformitätserklärung ausgestellt hat.
Für einen kompletten Aufzug ist der Aufzugsmonteur für den Prozess verantwortlich. Bei einem Sicherheitsbauteil ist der Komponentenhersteller unabhängiger Eigentümer. Die Richtlinie gilt für zwei unterschiedliche Produktgruppen: Fest in Gebäuden installierte Aufzüge zur Personen- und Güterbeförderung sowie in Anhang III aufgeführte Sicherheitsbauteile, die zur Verwendung in solchen Aufzügen in Verkehr gebracht werden.
Für einen Lieferanten von Sicherheitskomponenten ergeben sich daraus vier Pflichten: Die Komponente benötigt eine eigene CE-Kennzeichnung; der Lieferant muss ein Konformitätsbewertungsmodul aus den Anhängen VIII bis XII auswählen; Der Lieferant muss die Einhaltung harmonisierter Normen nachweisen, z EN 81-20 und EN 81-50 ; und in der Konformitätserklärung muss die notifizierte Stelle angegeben werden, wenn eine solche beteiligt ist.
Die Aufzugsrichtlinie gruppiert die CE-Kennzeichnung für Sicherheitsbauteile in Anhang III und konzentriert sich dabei auf Geräte, die Stürze, Weglaufen, Überfahren und unbeabsichtigte Bewegung von Fahrzeugen verhindern.
Die Hauptkategorien in dieser Liste sind:
Für ein Unternehmen, das Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer und Ölpuffer herstellt, ist die Klassifizierung direkt: Es handelt sich um Artikel des Anhangs III, und jeder Artikel benötigt eine individuelle CE-Kennzeichnung, bevor der Aufzugsmonteur ihn akzeptieren kann.
Die CE-Kennzeichnung eines Sicherheitsbauteils ist unabhängig von der CE-Kennzeichnung des Aufzugs. Der Monteur nimmt keine Neubewertung einer CE-gekennzeichneten Komponente vor, wenn diese wie geplant installiert wird.
Eine Nuance zählt. Seilbremsen und Sicherheitsgestänge sind in Anhang III nicht als eigenständige Sicherheitsbauteile aufgeführt. In der Praxis werden eine Seilbremse und ihr Gestänge als Teil des Fangvorrichtungssystems bewertet, das die Absturzsicherungsfunktion übernimmt. Ein Hersteller kann diese Teile weiterhin liefern und auf EN-Normen verweisen, die CE-Verantwortung liegt jedoch auf der Systemebene.
| Komponente | Rolle in Anhang III | Bewertungsschwerpunkt |
| Fortschrittliche Sicherheitsausrüstung | Sturz- und Fluchtprävention | Reibungskoeffizient, Auslösekraft, Bremsweg |
| Sofortige Sicherheitsausrüstung | Sturz- und Fluchtprävention | Führungsschienenklemmung, Verzögerungsweg |
| Geschwindigkeitsbegrenzer | Erkennung von Übergeschwindigkeit | Auslöseschwellenwerte, Reaktionslatenz, Zurücksetzen |
| Ölpuffer | Energiedissipation | Hub, Verzögerungsgrenze, Rückstellverhalten |
| Seilbremse und -gestänge | Teil des Sicherheitsausrüstungssystems | Triggerübertragung, Freigabefunktion |
LSG06 Aufzugs-Sicherheitsausrüstung mit geschmiedetem Gehäuse und Reibungsmaterial Die LSG06-Fangvorrichtung verwendet Präzisionsschmieden, um Gussfehler zu vermeiden, verfügt über eine integrierte Führungsplatte für eine reibungslose Keilbewegung und eine rückstellbare Backe. Es ist ein wichtiger Teil des Sicherheitsausrüstungssystems, wobei die CE-Verantwortung auf Systemebene liegt. Produkt anzeigen → Der Konformitätsbewertungspfad ist eine Abfolge von Konstruktions-, Test- und Dokumentationsentscheidungen, die ein Komponentenhersteller treffen muss, bevor er das CE-Zeichen auf dem Produkt anbringt.
Die Reihenfolge, die eine europäische benannte Stelle erwartet:
Jeder Schritt schafft Beweise. Kann die technische Akte kein Prüfergebnis nachweisen, schlägt die Konformitätsbewertung fehl. Eine gravierende Lücke besteht beim Testen einer Fangvorrichtung, deren Reibungskoeffizient nicht mit den tatsächlichen Führungsschienen des Fahrzeugs übereinstimmt. Diese einzelne Nichtübereinstimmung macht die CE-Kennzeichnung ungültig und führt dazu, dass die gesamte Lieferung nicht konform ist.
Relative Verifizierungstiefe durch Konformitätsbewertungsmodul
Die Verifizierungstiefe nimmt zu, da sich die Sicherheit von Produktprüfungen auf ein umfassendes Qualitätsmanagement verlagert.
Interne Produktionskontrolle plus Produktverifizierung durch eine benannte Stelle. Geeignet für ein übersichtliches Bauteilprogramm mit stabiler Ausführung.
Vollständige Qualitätssicherung, genehmigt durch eine benannte Stelle. Häufig, wenn der Lieferant ein breites Portfolio an Sicherheitskomponenten herstellt.
LOG03 Übergeschwindigkeitserkennungsgerät für Maschinenraumaufzüge Der Geschwindigkeitsbegrenzer LOG03 verwendet einen Fliehkraft-Schwenkblock, der bei 115 % der Nenndrehzahl einen elektrischen Schalter auslöst. Es ist in mehreren Kontaktoptionen verfügbar und unterstützt die technische Akte und Konformitätsbewertung für Aufzugssicherheitssysteme. Produkt anzeigen → Die CE-Kennzeichnung von Aufzügen scheitert am häufigsten an der Dokumentation. Eine benannte Stelle kann die Konformität nur anhand einer vollständigen technischen Akte überprüfen.
Die technische Akte muss enthalten:
In der Konformitätserklärung müssen der Hersteller oder Bevollmächtigte, das Produktmodell, der Konformitätsweg, die Nummer der benannten Stelle und die angewandten harmonisierten Normen aufgeführt sein.
Bewahren Sie die technischen Unterlagen mindestens zehn Jahre nach der Herstellung des letzten Produkts auf.
Als Nicht-EU-Lieferant benötigen Sie außerdem einen in der EU autorisierten Vertreter oder Importeur, da dieser die DoC für die Platzierung in der EU häufig unterzeichnet. Ohne diese Regelung kann die technische Akte den Anforderungen der Marktüberwachung nicht genügen.
LHB100D Aufzugsölpuffer mit Doppelfeder und hydraulischer Dämpfung Der LHB100D-Puffer kombiniert Feder und Hydrauliköl, um die Aufprallenergie bei unkontrolliertem Abstieg zu absorbieren. Es wird am Schachtboden installiert, eignet sich für langsame Aufzüge und Nachrüstungsprojekte und trägt dazu bei, die Dokumentations- und EU-Vertretungsanforderungen zu erfüllen. Produkt anzeigen → Häufige Prüfungsfeststellungen auf Komponentenlieferantenebene sind vermeidbar, und eine frühzeitige Behebung dieser Mängel führt dazu, dass eine konforme Charge von einer abgelehnten Charge getrennt wird.
Lücken, die wir am häufigsten sehen:
Wenn Sie Sicherheitskomponenten von außerhalb der EU kaufen oder verkaufen, fragen Sie nach dem Prüfbericht und der genauen angewendeten EN-Norm. Liegt der Prüfbericht nicht vor oder passt die Norm nicht zur Bauteilfunktion, ist das CE-Zeichen nicht das Metall wert, auf dem es aufgedruckt ist.
Ja. Die CE-Kennzeichnung gilt für alle Sicherheitskomponenten, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Herstellungsort. Ein Lieferant in China, der Türkei oder Indien muss das gleiche Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen wie ein europäischer Hersteller, und in der Konformitätserklärung muss der Hersteller oder Bevollmächtigte aufgeführt sein.
Das CE-Zeichen für den Aufzug wird von der Person vergeben, die den gesamten Aufzug in Verkehr bringt. Eine CE-Kennzeichnung für Sicherheitskomponenten wird vom Komponentenhersteller vergeben und gilt nur für die Komponente. Ein Aufzugsmonteur nimmt keine Neubewertung einer CE-gekennzeichneten Sicherheitskomponente vor, wenn diese bestimmungsgemäß installiert wurde.
Nein. Die DoC eines Lieferanten deckt nur die Teile ab, die der Lieferant geliefert hat. Der Komponentenhersteller bleibt für das gesamte Bauteil verantwortlich. Die Verwendung einer DoC für Unterkomponenten ohne Überprüfung stellt eine häufige Compliance-Lücke dar und ist bei einem Audit durch eine benannte Stelle nicht akzeptabel.
Ein Geschwindigkeitsbegrenzer, der unbeabsichtigte Fahrkorbbewegungen erkennt, muss die UCMP-Leistungskriterien in EN 81-20 und EN 81-50 erfüllen. Eine Seilbremse wird in der Regel als Teil der Fangvorrichtung bewertet. Die Gesamtlösung muss gemeinsam getestet und dokumentiert werden, mit eindeutigem Nachweis des Auslösers und der Bremsreaktion.
